Gut Glück
Gut Glück

Das Zuchtprogramm für Verpaarungen von schwarzen und weißen Großspitzen

(laut Veröffentlichung im offiziellen Vereinsorgan „Der Deutsche Spitz“ Nr. 210, Dez.2010)

 

Folgende Bedingungen müssen erfüllt werden, damit Großspitze aus einer schwarz-weiß-Verpaarung (und den folgenden 3 Generationen) in der Zucht eingesetzt werden können:

  • Erfüllung der allgemeinen Zuchtzulassungsbedingungen gemäß der Zuchtordnung des Vereins für Deutsche Spitze
  • Detailierte Dokumentation des Aussehens der Nachkommen (Beschreibung und Fotos)
    a) bei der Wurfabnahme durch den Zuchtwart und
    b) bei Vorstellung bei einem Spezialzuchtrichter ab dem Alter von 9 Monaten
  • Vorstellung aller Hunde eines Wurfes bei einem Spezialzuchtrichter des Vereins für Deutsche Spitze ab dem Alter von 9 Monaten auf einer öffentlichen Veranstaltung
  • Anpaarung nur an Großspitze, die (phänotypisch) die gleiche Farbe tragen und im Zuchtbuch aufgeführt sind, d.h. eine Anpaarung an Hunde, die im Register geführt werden, ist nicht erlaubt.*
  • Die Dokumente über einen Wurf werden nach der vollendeten Vorstellung bei Spezialzuchtrichtern durch den Hauptzuchtwart zusammengestellt und an den VDH übermittelt.
  • Es werden nur konkrete Einzelgenehmigungen für Verpaarungen erteilt, um unter anderem zu verhindern, dass einzelne Rüden in starkem Maße Verwendung finden.
  • Eine erneute Genehmigung zur Verpaarung des Elternteils, der ein Abkömmling einer schwarz-weiß-Verpaarung ist, wird erst erteilt, wenn alle Nachkommen einem Spezialzuchtrichter vorgestellt wurden.
  • Ein Bericht über die bis dahin erzielten Ergebnisse des Zuchtprogramms ist nach Ablauf von zwei Jahren, d.h. zum 01.01.2013 (vom Verein) einzureichen.

 

* es werden keine Verpaarungen von 2 Hunden, die einem Sonderzuchtprogramm unterliegen, genehmigt.