(laut Veröffentlichung im offiziellen Vereinsorgan „Der Deutsche Spitz“ Nr. 210, Dez.2010)
Folgende Bedingungen müssen erfüllt werden, damit Großspitze aus einer schwarz-weiß-Verpaarung (und den folgenden 3 Generationen) in
der Zucht eingesetzt werden können:
- Erfüllung der allgemeinen Zuchtzulassungsbedingungen gemäß der Zuchtordnung des Vereins für Deutsche Spitze
- Detailierte Dokumentation des Aussehens der Nachkommen (Beschreibung und Fotos)
a) bei der Wurfabnahme durch den Zuchtwart und
b) bei Vorstellung bei einem Spezialzuchtrichter ab dem Alter von 9 Monaten
- Vorstellung aller Hunde eines Wurfes bei einem Spezialzuchtrichter des Vereins für Deutsche Spitze ab dem Alter von 9 Monaten auf einer öffentlichen
Veranstaltung
- Anpaarung nur an Großspitze, die (phänotypisch) die gleiche Farbe tragen und im Zuchtbuch aufgeführt sind, d.h. eine Anpaarung an Hunde, die im Register geführt
werden, ist nicht erlaubt.*
- Die Dokumente über einen Wurf werden nach der vollendeten Vorstellung bei Spezialzuchtrichtern durch den Hauptzuchtwart zusammengestellt und an den VDH
übermittelt.
- Es werden nur konkrete Einzelgenehmigungen für Verpaarungen erteilt, um unter anderem zu verhindern, dass einzelne Rüden in starkem Maße Verwendung
finden.
- Eine erneute Genehmigung zur Verpaarung des Elternteils, der ein Abkömmling einer schwarz-weiß-Verpaarung ist, wird erst erteilt, wenn alle Nachkommen einem
Spezialzuchtrichter vorgestellt wurden.
- Ein Bericht über die bis dahin erzielten Ergebnisse des Zuchtprogramms ist nach Ablauf von zwei Jahren, d.h. zum 01.01.2013 (vom Verein)
einzureichen.
* es werden keine Verpaarungen von 2 Hunden, die einem Sonderzuchtprogramm unterliegen, genehmigt.